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Betriebsfunk
Der Betriebsfunk ist Teil des nichtöffentlichen mobilen Landfunks und ist in mehrere Anwendungsbereiche nach Bedarfsträgergruppen unterteilt. Bedarfsträger sind zum Beispiel: Handelsbetriebe, Handwerksbetriebe, Gewerbebetriebe, Behörden, Anstalten des öffentlichen Rechts, Dienstleistungsunternehmen
Beim Betriebsfunks Netz besteht in der Regel aus einer ortsfesten Funkanlage mit einer Anzahl dazugehöriger mobiler Funkstellen (Fahrzeugfunkanlagen, Handfunkgeräte). Für ein Betriebsfunknetz wird gewöhnlich ein Funkversorgungsbereich mit einem Radius von 10 bis 19 km genehmigt. Funknetzen ohne ortsfeste Funkanlage wird ein geografisches Gebiet genehmigt, z. B. „Landkreis Flensburg-Schleswig“. Die Genehmigung für ein Betriebsfunknetz erteilt die zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur (BNetzA). Frequenzzuteilungen für den Betriebsfunk In Deutschland werden Frequenzen aus folgenden Frequenzbereichen zugewiesen:
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