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Betriebsfunk

Der Betriebsfunk ist Teil des nichtöffentlichen mobilen Landfunks und ist in mehrere Anwendungsbereiche nach Bedarfsträgergruppen unterteilt. Bedarfsträger sind zum Beispiel: Handelsbetriebe, Handwerksbetriebe, Gewerbebetriebe, Behörden, Anstalten des öffentlichen Rechts, Dienstleistungsunternehmen

Beim Betriebsfunks Netz besteht in der Regel aus einer ortsfesten Funkanlage mit einer Anzahl dazugehöriger mobiler Funkstellen (Fahrzeugfunkanlagen, Handfunkgeräte). Für ein Betriebsfunknetz wird gewöhnlich ein Funkversorgungsbereich mit einem Radius von 10 bis 19 km genehmigt. Funknetzen ohne ortsfeste Funkanlage wird ein geografisches Gebiet genehmigt, z. B. „Landkreis Flensburg-Schleswig“. Die Genehmigung für ein Betriebsfunknetz erteilt die zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur (BNetzA). Frequenzzuteilungen für den Betriebsfunk

In Deutschland werden Frequenzen aus folgenden Frequenzbereichen zugewiesen:
  • 8m-Band 34,75 MHz bis 34,95 MHz
  • 4m-Band 68,00 MHz bis 87,50 MHz
  • 2m-Band 146,00 MHz bis 174,00 MHz
  • 70cm-Band 410,00 MHz bis 470,00 MHz
Wegen der begrenzten Anzahl von Funkfrequenzen erfolgt eine Zuteilung im Allgemeinen zur gemeinschaftlichen Nutzung der Frequenz mit anderen Genehmigungsinhabern.

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Weitere Informationen:


Betriebsfunkgeräte von Kenwood:



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