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BOS-Funk
Der BOS-Funk ist ein nichtöffentlicher mobiler UKW-Landfunkdienst, der von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verwendet wird. Er ist durch die BOS-Funkrichtlinie reglementiert, deren Neufassung am 2. Mai 2006 durch das Bundesministerium des Innern erlassen wurde.
Ziel der Reglementierung ist es, einen sicheren und störungsfreien Funkbetrieb aller Bedarfsträger der BOS zu gewährleisten. Hierzu werden den Bedarfsträgern der Bundespolizei, Polizeien der Länder, Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Bundeszollverwaltung, Feuerwehren, freiwillige Feuerwehren und Werkfeuerwehren, Katastrophenschutzbehörden, Katastrophenschutzorganisationen und Rettungsdienste.
Die Besonderheit des BOS-Funks besteht darin, dass diese Frequenzzuweisungen jeweils die Genehmigung enthalten, neben den zugewiesenen Frequenzen zum Zwecke der Zusammenarbeit mit anderen BOS auch deren Frequenzen zu nutzen. Analoger BOS-Funk:Beim Analogen BOS-Funk stehen hauptsächlich folgende Frequenzen zur Verfügung:
Digitaler BOS-Funk:Behördenfunk wurde bis Ende der 1980er Jahre weltweit mit analogen Funknetzen mit Wellenlängen im 2-m- und 4-m-Bereich (BOS-Funk) betrieben. Die fehlenden oder zu schwachen Verschlüsselungsmöglichkeiten für den Analogfunk führten zur Entwicklung digitaler Systeme. Der Mitte der 1990er Jahre entwickelte TETRA-Standard wird in mehreren europäischen und außereuropäischen Ländern genutzt - in Form landesweiter BOS-Netze oder in lokaler Abdeckung von verschiedenen Anwendern. TETRA stellte ursprünglich eine Initiative von Betreibern als Antwort auf die Wettbewerbsbedrohung von GSM gegen deren analogen Netze dar. Zurück zur Übersicht Weitere Informationen:BOS-Funkgeräte von Kenwood:Zurück zur Übersicht |
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